Newsbeiträge » Aus der Region
TANO warnt vor massiven Auswirkungen auf Hauptsaison
Auf der Ratssitzung am Dienstagabend wies Bürgermeister Dr. Tjark Goerges darauf hin, dass die Kurverwaltung Juist bereits bei der Tourismus-Agentur Nordsee (TANO) die Bedenken der Insel wegen der Vollsperrung der Eisenbahnstrecke nach Norddeich zur Hauptsaison vorgetragen hat. Die TANO hat zu der Angelegenheit bereits eine kritische Mitteilung zu dem Thema herausgegeben. Sie finden diese unter „Weiterlesen“.
Deutsche Bahn stellt ihren Gepäckservice in 2026 ein
Die AG Reederei Norden-Frisia als Vertretung der Deutschen Bahn auf Juist teilt mit: Wir haben Ende dieser Woche die Information von der DB Fernverkehr AG erhalten, dass sie Ihren Gepäckservice zum 15. Januar 2026 einstellen werden.
2026: Drei Wochen Hauptsaison ohne einen Zug nach Norddeich Mole
Während derzeit jeder zweite Zug nach Norddeich ausfällt, weil die Brücke über die Hunte in Oldenburg völlig marode und defekt ist, ist dieses für die Feriengäste weniger von Interesse, weil derzeit keine Saison ist. Anders wird es im kommenden Sommer aussehen, denn pünktlich zum Beginn der NRW-Sommerferien beabsichtigt die Deutsche Bahn, die ebenfalls marode Eisenbahnbrücke über den Alten Binnenhafen in Emden zu sperren, d. h. es werden drei Wochen lang keine Züge von und nach Norddeich Mole fahren.
Wird Ferienwohnung-Registrierung zur Pflicht?
Zu einem Thema, welches bisher kaum in Erscheinung getreten ist, recherchierte in der vergangenen Woche unsere Kollegin Dorothee Linke vom „Norderneyer Morgen“ sehr umfangreich. Der Beitrag befasst sich zwar mit unserer Nachbarinsel, doch die Thematik lässt sich auch auf Juist umsetzen, denn auch hier werden Ferienwohnungen vermietet und es geht immerhin um Verordungen der Europäischen Union (EU). Daher haben wir den Artikel vom NOMO, der uns dankenswerterweise zur Verfügung gestellt wurde, auch hier auf JNN übernommen, Sie finden diesen unter „Weiterlesen“.
Baum- und Heckenschnitt ab 1. Oktober wieder erlaubt
Ab dem 1. Oktober endet das gesetzliche Schnittzeitverbot: Bis Ende Februar ist es nicht mehr verboten, Bäume sowie Hecken und Gebüsche zu entfernen oder „auf den Stock“ zu setzen, das heißt auf Kniehöhe abzuschneiden – soweit keine weiteren Rechtsgrundlagen dagegensprechen. In der übrigen Zeit des Jahres sind nur schonende Pflegeschnitte und der Rückschnitt des Zuwachses erlaubt.


